Beispielsweise ist der Abbildung 2 zu entnehmen, dass die Ausreißer je Anmeldeland zu unterschiedlichen Zeiten mehr oder weniger
häufig vorkommen. Besonders überraschend ist: bei größerer Auflösung wird erkennbar, dass die Datenstruktur regelmäßige Teilstrukturen
im unteren Bereich der Geheimhaltungszeiten aufweist.
Ziemlich genau vom 1. September eines Jahres bis zum 28./29. Februar des Folgejahres sinkt die minimale Geheimhaltungszeit im Cluster
von 549 auf 546 beziehungsweise 547 Tage. Dieses Absinken ist an einer Struktur erkennbar, die wie eine Rechteckfunktion oder Rechteckschwingung
aussieht. Diese Rechteckstruktur ist von einer kleineren, kürzerwelligen Rechteckschwingung überlagert.
Bei genauem Hinsehen, besser bei größerer Auflösung, kann abgelesen werden, dass in den Monaten Oktober und Dezember die
Geheimhaltungszeit wieder um einen Tag ansteigt. Ebenso sinkt die Geheimhaltungszeit in den Monaten April und Juni wieder um einen Tag, was ab 2016 gut
zu erkennen ist. Zu diesen Strukturen tragen mehr oder weniger die Veröffentlichungen aller Anmeldeländer bei.
Die »kürzerwelligen« Strukturen scheinen im Wesentlichen die Monatslängen des Kalenders abzubilden. Das Abfallen der Geheimhaltungszeit von August auf September um
zumeist 3 Tage, und die gegenüber Dezember erhöhte Geheimhaltungszeit im Januar lassen sich so allerdings nicht erklären.
Auf zwei weitere Details innerhalb des Clusters soll kurz hingewiesen werden:
1. Die oberhalb der dunkelgrünen beziehungsweise dunkelgrauen Datenpunkte der US-amerikanischen
Anmeldungen und der Anmeldungen anderer Länder sichtbaren südkoreanischen Datenpunkte zeigen, dass der maximale Geheimhaltungszeitraum in
Südkorea im Vergleich zu den meisten anderen Anmeldeländern im Cluster um 3 bis 4 Tage ausgeweitet ist.
2. Bei einer Geheimhaltungszeit von 550 bis 551 Tagen Geheimhaltungszeit ist über den ganzen Beobachtungszeitraum eine deutliche Abnahme von
Datenpunkten erkennbar.
Schlussbemerkungen zum Thema
In einer weiteren Untersuchung zur Verteilung früher Veröffentlichungen
in einem Datensatz mit Drohnen-Patenten, die in die CPC-Gruppe B64C 2201/00 klassifiziert sind, ergaben sich Clusterstrukturen, die
mit den hier diskutierten viele Ähnlichkeiten aufwiesen, aber auch Unterschiede zeigten. Die Rechteckstrukturen im Bereich der Veröffentlichungen mit
normaler Geheimhaltungszeit sind auch im Drohnen-Datensatz ausgebildet.
Im angezeigten Bereich der Veröffentlichungen mit normaler Geheimhaltungszeit der Abbildung 2 ist für weniger als zehn Datenpunkte die
Farbcodierung unklar. In diesen Fällen weisen die Erfindungen meist viele Familienmitglieder und viele Prioritäten auf. Bei
Erfindungen mit mehreren Prioritäten, die sich auf Anmeldungen in mehreren Ländern beziehen und die am gleichen Tag angemeldet wurden, gibt es kein
Kriterium, um die »richtige« früheste Prioritätsnummer zu bestimmen. In diesen Fällen war es dem Zufall überlassen, welches Anmeldeland angezeigt wird.
Vermutlich gibt es deshalb auch ein frühestes Prioritätsdatum, aber keine früheste Prioritätsnummer.
Eingangs wurde die Geheimhaltungszeit als Differenz zwischen frühestem Veröffentlichungsdatum und frühestem Anmeldedatum in Tagen definiert.
In den seltenen Fällen, in denen eine Erfindung zuerst in einem Anmeldeland A angemeldet wurde, die Erfindung aber in einem Anmeldeland B zuerst veröffentlicht wurde,
kann der Begriff »Geheimhaltungszeit« irreführend sein. Da die Anmeldung in der Patentbehörde des Anmeldelandes B eventuell
später vorgenommen wurde, könnte die Geheimhaltungszeit in der entsprechenden Behörde tatsächlich kürzer gewesen sein als in den Grafiken angezeigt.