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Analyse früher Veröffentlichungen von Patentdokumenten im Bereich Robotik Teil 2

Im zweiten Teil der Analyse soll ein Blick auf die gesamten Daten geworfen werden. Wie man bereits der Grafik 1 auf der Startseite dieser Website entnehmen kann, steigt der gleitende 180-Tage-Durchschnitt der Anzahl früher Veröffentlichungen pro Tag im Beobachtungszeitraum deutlich. Während um den Jahresanfang 2014 zum ersten Mal der Wert von 3,0 Anmeldungen pro Tag überschritten wird, braucht es bis Anfang 2016, um erstmalig die Marke von 5,0 Anmeldungen pro Tag zu überspringen. Bis Ende 2018 verdreifacht sich der Mittelwert dann auf etwa 16 Anmeldungen pro Tag.

Damit ist allerdings noch keine Aussage darüber getroffen, ob der Anteil früher Veröffentlichungen auch in Bezug auf die Gesamtheit der Publikationen zugenommen hat. Vielleicht ist ja die Zahl der Veröffentlichungen mit normaler Geheimhaltungszeit stärker gestiegen. Deshalb macht auch ein Blick auf die Gesamtheit der Daten Sinn.

Außerdem ist es möglich, dass die Daten aus den Anmeldeländern, die im Bereich früher Veröffentlichungen wenige Datenpunkte aufweisen und eventuell deshalb keine Strukturen ausbilden, im normalen Geheimhaltungszeitraum Strukturen oder sonstige Unterschiede zeigen.

Doch zunächst soll das Streudiagramm betrachtet werden, das die Geheimhaltungszeit aufgetragen gegen das Veröffentlichungsdatum zeigt. Es ist in folgender Grafik 2 dargestellt:

1. China (CN)

Im ersten Teil dieser Analyse wurde die Vermutung geäußert, dass die um den Jahreswechsel 2016/2017 sichtbare, diagonale Struktur durch einen Zeitversatz in der Veröffentlichung der Anmeldungen zustande gekommen sein könnte. Durch die Abbildung des Zusammenhangs zwischen Geheimhaltungszeit und Publikationsdatum der frühesten Anmeldung ist die Struktur parallel zur y-Achse ausgerichtet.

Durch ein Hereinzoomen zur Struktur kann abgelesen werden, dass es zwischen dem 5.4.2017 und dem 19.4.2017 in einem Bereich der Geheimhaltungszeit von 50 bis 200 Tagen zu keinen Veröffentlichungen gekommen ist.

Die vormals senkrechten Strukturen sind nunmehr nach rechts geneigt.

2. Südkorea (KR)

Im Zeitraum vom 23.07.2019 bis zum 23.10.2019 ist eine Konzentration von Datenpunkten zu erkennen, die vor allem Geheimhaltungszeiten zwischen 16 und 25 Tagen aufweisen. Auch im Bereich höherer Geheimhaltungszeiten ist in dem hier hervorgehobenen Zeitraum eine leicht erhöhte Konzentration von Datenpunkten zu verzeichnen.

3. weitere dargestellte Anmeldeländer

Die Verteilung der Datenpunkte der anderen Anmeldeländer zeigt gegenüber der Grafik 1 auf der ersten Seite der Analyse keine besonderen Unterschiede.

zeitliche Entwicklung der frühen Veröffentlichungen

Bisher ist noch keine Aussage darüber getroffen, ob der Anteil früher Veröffentlichungen in Bezug auf die Gesamtheit aller Daten inklusive der Veröffentlichungen mit normalen Geheimhaltungszeiten relativ gestiegen ist, oder ob der Anteil gesunken ist. Um diese Frage zu klären, wurde der gesamte Datensatz untersucht.

Das Ergebnis ist in Grafik 3 abgebildet. Dort sind die gleitenden 180-Tage-Durchschnittswerte für die Geheimhaltungszeiten, die Anmeldungen pro Tag und den Anteil früher Veröffentlichungen an der Gesamtheit aller Anmeldungen für den Beobachtungszeitraum dargestellt.

Der Durchschnittswert der Geheimhaltungszeiten verläuft von 2013 bis 2020 nahezu vollständig in einem Korridor von 100 bis 140 Tagen.

In diesem Zeitraum ist die Anzahl der Anmeldungen pro Tag wie schon oben erwähnt von etwa 3,0 Anfang 2014 auf knapp 16 Anmeldungen pro Tag Ende 2018 gestiegen.

Der Anteil früher Veröffentlichungen schwankt von 2013 bis Mitte 2016 in einem Korridor von etwa 30 bis 45 %, um dann im Herbst 2016 fast 60 % zu erreichen. Danach folgt eine Seitwärtsbewegung beziehungsweise ein leichter Anstieg, und im Herbst 2018 sind etwa zwei Drittel aller Veröffentlichungen frühe Veröffentlichungen im Sinne der Untersuchung. Der Trend der Zunahme früher Veröffentlichungen scheint sich fortzusetzen oder eine Stabilisierung auf hohem Niveau stattzufinden.

In Grafik 3 sind die Daten zum 1. Juni 2019 abgeschnitten, da andernfalls die Daten für die normalen Veröffentlichungen nicht mehr berücksichtigt würden und der Anteil früher Veröffentlichungen gegen 100 % laufen würde. Vom Datum der Datenerhebung ist die 18-Monatsfrist der Veröffentlichungen abgezogen.

Die Verteilung der Veröffentlichungen mit normaler Geheimhaltungszeit

In der Abbildung 1 unten ist der Beobachtungszeitraum auf 700 Tage Geheimhaltungszeit ausgeweitet. Es werden nicht alle, aber die meisten Datensätze angezeigt. Ausreißer mit mehr als 2000 Tagen Geheimhaltungszeit können beispielsweise in großen Patentfamilien entstehen, wenn mehrere Prioritäten in einer Familie beansprucht werden, die zeitlich weit auseinanderliegen, und ein »spätes« Familienmitglied als erstes in B25J 9/00 klassifiziert wird.

Der Großteil der Veröffentlichungen mit »normaler Geheimhaltungszeit« liegt in einem schmalen Korridor von 545 bis 560 Tagen. Wie zu erkennen ist, gibt es in praktisch jedem Anmeldeland Ausreißer, die eine erhöhte Geheimhaltungszeit aufweisen.

Streudiagramm von Veröffentlichungen mit bis zu 700 Tagen Bearbeitungszeit

In Abbildung 1 ist rechts eine rote Linie eingezeichnet, die als »Ereignishorizont« angesehen werden kann. Sie verläuft vom Tag nach der Datenerhebung, dem 14.12.2020, bei einer Geheimhaltungszeit von -1 Tag pro Tag Geheimhaltungszeit um einen Anmeldetag nach links. Datenpunkte mit einem Zentrum rechts der Linie würden auf Daten- oder Rechenfehler hinweisen.

Durch die Konzentration der Datenpunkte im schmalen zwei-Wochen-Korridor lassen sich Daten einzelner Anmeldeländer nur schwer erkennen. Deshalb wird noch eine Vergrößerung dieses Korridors betrachtet.

genauere Betrachtung der Veröffentlichungen mit normaler Geheimhaltungszeit

Die Datenverteilung im Bereich normaler Geheimhaltungszeiten zeigt Unterschiede zwischen einzelnen Anmeldeländern. Von der Darstellung einzelner Verteilungen wird hier zwar abgesehen. Doch die Streuung der Daten der Veröffentlichungen mit normaler Veröffentlichungszeit bei größerer Auflösung lässt interessante Details erkennen.

Streudiagramm von Veröffentlichungen mit normaler Bearbeitungszeit

Beispielsweise ist der Abbildung 2 zu entnehmen, dass die Ausreißer je Anmeldeland zu unterschiedlichen Zeiten mehr oder weniger häufig vorkommen. Besonders überraschend ist: bei größerer Auflösung wird erkennbar, dass die Datenstruktur regelmäßige Teilstrukturen im unteren Bereich der Geheimhaltungszeiten aufweist.

Ziemlich genau vom 1. September eines Jahres bis zum 28./29. Februar des Folgejahres sinkt die minimale Geheimhaltungszeit im Cluster von 549 auf 546 beziehungsweise 547 Tage. Dieses Absinken ist an einer Struktur erkennbar, die wie eine Rechteckfunktion oder Rechteckschwingung aussieht. Diese Rechteckstruktur ist von einer kleineren, kürzerwelligen Rechteckschwingung überlagert. Bei genauem Hinsehen, besser bei größerer Auflösung, kann abgelesen werden, dass in den Monaten Oktober und Dezember die Geheimhaltungszeit wieder um einen Tag ansteigt. Ebenso sinkt die Geheimhaltungszeit in den Monaten April und Juni wieder um einen Tag, was ab 2016 gut zu erkennen ist. Zu diesen Strukturen tragen mehr oder weniger die Veröffentlichungen aller Anmeldeländer bei.

Die »kürzerwelligen« Strukturen scheinen im Wesentlichen die Monatslängen des Kalenders abzubilden. Das Abfallen der Geheimhaltungszeit von August auf September um zumeist 3 Tage, und die gegenüber Dezember erhöhte Geheimhaltungszeit im Januar lassen sich so allerdings nicht erklären.

Auf zwei weitere Details innerhalb des Clusters soll kurz hingewiesen werden:

1. Die oberhalb der dunkelgrünen beziehungsweise dunkelgrauen Datenpunkte der US-amerikanischen Anmeldungen und der Anmeldungen anderer Länder sichtbaren südkoreanischen Datenpunkte zeigen, dass der maximale Geheimhaltungszeitraum in Südkorea im Vergleich zu den meisten anderen Anmeldeländern im Cluster um 3 bis 4 Tage ausgeweitet ist.

2. Bei einer Geheimhaltungszeit von 550 bis 551 Tagen Geheimhaltungszeit ist über den ganzen Beobachtungszeitraum eine deutliche Abnahme von Datenpunkten erkennbar.

Schlussbemerkungen zum Thema

In einer weiteren Untersuchung zur Verteilung früher Veröffentlichungen in einem Datensatz mit Drohnen-Patenten, die in die CPC-Gruppe B64C 2201/00 klassifiziert sind, ergaben sich Clusterstrukturen, die mit den hier diskutierten viele Ähnlichkeiten aufwiesen, aber auch Unterschiede zeigten. Die Rechteckstrukturen im Bereich der Veröffentlichungen mit normaler Geheimhaltungszeit sind auch im Drohnen-Datensatz ausgebildet.

Im angezeigten Bereich der Veröffentlichungen mit normaler Geheimhaltungszeit der Abbildung 2 ist für weniger als zehn Datenpunkte die Farbcodierung unklar. In diesen Fällen weisen die Erfindungen meist viele Familienmitglieder und viele Prioritäten auf. Bei Erfindungen mit mehreren Prioritäten, die sich auf Anmeldungen in mehreren Ländern beziehen und die am gleichen Tag angemeldet wurden, gibt es kein Kriterium, um die »richtige« früheste Prioritätsnummer zu bestimmen. In diesen Fällen war es dem Zufall überlassen, welches Anmeldeland angezeigt wird. Vermutlich gibt es deshalb auch ein frühestes Prioritätsdatum, aber keine früheste Prioritätsnummer.

Eingangs wurde die Geheimhaltungszeit als Differenz zwischen frühestem Veröffentlichungsdatum und frühestem Anmeldedatum in Tagen definiert. In den seltenen Fällen, in denen eine Erfindung zuerst in einem Anmeldeland A angemeldet wurde, die Erfindung aber in einem Anmeldeland B zuerst veröffentlicht wurde, kann der Begriff »Geheimhaltungszeit« irreführend sein. Da die Anmeldung in der Patentbehörde des Anmeldelandes B eventuell später vorgenommen wurde, könnte die Geheimhaltungszeit in der entsprechenden Behörde tatsächlich kürzer gewesen sein als in den Grafiken angezeigt.

Wichtiger Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Garantie für die Qualität des Inhalts der »Demo«-Statistiken übernommen wird. Die Daten kommen aus Quellen, die keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten übernehmen. Die Daten sind verarbeitet worden und trotz Sorgfalt und Plausibilitätsprüfungen können Fehler entstanden und unentdeckt geblieben sein. Wer aus den hier vorgelegten »Demo«-Statistiken Handlungen ableitet, der muss selbst dafür Verantwortung tragen.