Verwendung von Patent-Heatmaps zum Vergleich von Anmeldern: Beispiel Drohnen-Patente
Patent-Heatmaps treten in verschiedenen Ausführungsformen auf. Hier wird ein Vergleich des Anmeldeverhaltens zweier Anmelder auf dem technischen Gebiet der Drohnen durchgeführt. Um relevante Erfindungen auf diesem Gebiet zu finden, wurden die in die CPC-Hauptgruppe B64C 2201/00 eingeordneten Erfindungen zweier Anmelder als »Demo«-Datensatz extrahiert.
Da die Hauptgruppe B64C 2201/00 Untergruppen aufweist, die die Erfindungen zum Beispiel gemäß der Bauart, des Antriebs oder der Verwendung der Drohnen einordnet, lassen sich die Anmelderdaten in einer Heatmap visualisieren. So lassen sich die technologischen Schwerpunkte und der zeitliche Verlauf der Aktivitäten der Anmelder betrachten und vergleichen.
In der Heatmap sind die Anmelderdaten der Anmelder A und B als rote beziehungsweise blaue Datenpunkte dargestellt. Dabei sind die frühesten Anmeldejahre der Erfindungen auf der y-Achse abgetragen, und die verschiedenen Untergruppen, die für unterschiedliche Technologien stehen, auf der x-Achse. Auf eine Beschriftung der x-Achse ist verzichtet worden.
Schon auf den ersten Blick fällt auf, dass Anmelder A Schwerpunkte setzt. Die Daten sind sowohl zeitlich als auch technologisch konzentriert. Man kann den Eindruck gewinnen, dass Anmelder A spät in die Drohnentechnologie eingestiegen ist und sich dabei auf bestimmte Anwendungen fokussiert.
Die Daten von Anmelder B hingegen verteilen sich über den ganzen Zeitraum, für den überhaupt Daten zu finden sind. Außerdem sind keine intensiven blauen Datenpunkte zu entdecken. Für Anmelder B finden sich in einem ersten Überblick keine besonderen technologischen Schwerpunkte im Bereich der Drohnentechnologie. Doch Anmelder B - wie auch Anmelder A - besetzt mit seinen Erfindungen nahezu alle Untergruppen, mit denen in der Gruppe B64C 2201/00 für zusätzliche Informationen im Bereich der Drohnentechnologie-Patente gesorgt wird.
Das Fehlen intensiver Färbungen bei Anmelder B liegt nicht an einem Mangel an Erfindungen: sowohl für Anmelder A als auch für Anmelder B finden sich etwa 200 Erfindungen im Datensatz. Eine Erfindung von Anmelder B, die im Jahr 1976 angemeldet wurde, ist nicht dargestellt.
Es sei noch Folgendes zu den Anmeldern gesagt: Für keinen der Anmelder ist die Drohnentechnologie das Kerngeschäft.