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Verwendung von Patent-Heatmaps zum Vergleich von Anmeldern: Beispiel Drohnen-Patente

Patent-Heatmaps treten in verschiedenen Ausführungsformen auf. Hier wird ein Vergleich des Anmeldeverhaltens zweier Anmelder auf dem technischen Gebiet der Drohnen durchgeführt. Um relevante Erfindungen auf diesem Gebiet zu finden, wurden die in die CPC-Hauptgruppe B64C 2201/00 eingeordneten Erfindungen zweier Anmelder als »Demo«-Datensatz extrahiert.

Da die Hauptgruppe B64C 2201/00 Untergruppen aufweist, die die Erfindungen zum Beispiel gemäß der Bauart, des Antriebs oder der Verwendung der Drohnen einordnet, lassen sich die Anmelderdaten in einer Heatmap visualisieren. So lassen sich die technologischen Schwerpunkte und der zeitliche Verlauf der Aktivitäten der Anmelder betrachten und vergleichen.

In der Heatmap sind die Anmelderdaten der Anmelder A und B als rote beziehungsweise blaue Datenpunkte dargestellt. Dabei sind die frühesten Anmeldejahre der Erfindungen auf der y-Achse abgetragen, und die verschiedenen Untergruppen, die für unterschiedliche Technologien stehen, auf der x-Achse. Auf eine Beschriftung der x-Achse ist verzichtet worden.

Schon auf den ersten Blick fällt auf, dass Anmelder A Schwerpunkte setzt. Die Daten sind sowohl zeitlich als auch technologisch konzentriert. Man kann den Eindruck gewinnen, dass Anmelder A spät in die Drohnentechnologie eingestiegen ist und sich dabei auf bestimmte Anwendungen fokussiert.

Die Daten von Anmelder B hingegen verteilen sich über den ganzen Zeitraum, für den überhaupt Daten zu finden sind. Außerdem sind keine intensiven blauen Datenpunkte zu entdecken. Für Anmelder B finden sich in einem ersten Überblick keine besonderen technologischen Schwerpunkte im Bereich der Drohnentechnologie. Doch Anmelder B - wie auch Anmelder A - besetzt mit seinen Erfindungen nahezu alle Untergruppen, mit denen in der Gruppe B64C 2201/00 für zusätzliche Informationen im Bereich der Drohnentechnologie-Patente gesorgt wird.

Das Fehlen intensiver Färbungen bei Anmelder B liegt nicht an einem Mangel an Erfindungen: sowohl für Anmelder A als auch für Anmelder B finden sich etwa 200 Erfindungen im Datensatz. Eine Erfindung von Anmelder B, die im Jahr 1976 angemeldet wurde, ist nicht dargestellt.

Es sei noch Folgendes zu den Anmeldern gesagt: Für keinen der Anmelder ist die Drohnentechnologie das Kerngeschäft.

»Surfen« in den Daten

Es liegt nahe, einen intensiv rot markierten Datenpunkt beispielsweise mit der Maus anzusteuern, um in einem Tooltip weitere Informationen zu einem technologischen Schwerpunkt von Anmelder A angezeigt zu bekommen. Wird der rechte der drei besonders intensiven Datenpunkte von Anmelder A inspiziert, erfährt man, dass der Datenpunkt die CPC-Gruppe B64C 2201/128 betrifft. Im Jahr 2015 hat Anmelder A 46 Patente angemeldet, die in diese CPC-Gruppe klassifiziert sind, die Drohnen betrifft, die für eine bestimmte Verwendung ausgebildet sind, und zwar für den Transport von Gütern außer Bomben.

Es ist also anzunehmen, dass für Anmelder A der Transport von Gütern mit Drohnen eine äußerst wichtige Technologie ist, wenn er in einem Jahr so viele Erfindungen zum Patent anmeldet, die diese Technologie betreffen.

Auch Anmelder B hat in diesem technischen Gebiet Anmeldungen vorgenommen, aber für Anmelder B findet sich kein Jahr mit mehr als sechs Anmeldungen in diesem Gebiet.

Der Titel der Untergruppe lässt vermuten, dass auch der Transport von Bomben oder ähnlichen, militärischen Gütern eine Kategorie der Klassifikations-Hauptgruppe ist. Und tatsächlich, beim Surfen in den Daten findet sich die Untergruppe 121, die Drohnen betrifft, die für eine bestimmte Verwendung ausgebildet sind, und zwar für den Bombenabwurf, für die elektronische Kriegsführung oder als fliegende Bomben. Anmelder B hat auch in diesem technischen Gebiet Anmeldungen vorgenommen, allerdings weniger als in der 128er Untergruppe.

Anmelder A hat in der 121er Untergruppe keine Anmeldungen vorzuweisen. Es scheint, dass die Anmelder auf unterschiedliche Märkte abzielen, wobei Anmelder B auch im militärischen Bereich aktiv ist.

Weitere besondere Schwerpunkte von Anmelder A sind Drohnen, deren auftriebserzeugende Mittel Rotoren oder Propeller sind, und Drohnen vom Typ der fliegenden Plattformen. Einige Erfindungen von Anmelder A beziehen sich auf Technologien, die Anmelder B mit seinen Erfindungen nicht abdeckt. Dazu gehören durch die Art des Triebwerks gekennzeichnete Drohnen, wobei die Triebwerke Brennkraftmaschinen mit innerer Verbrennung, wie Rotationskolben- oder Schwenkkolben-Brennkraftmaschinen, oder Turbinen-Strahltriebwerke beziehungsweise Mantelstromtriebwerke sein können.

Nach kurzer Zeit des Surfens sind deutliche Unterschiede im Anmeldeverhalten der beiden Anmelder sichtbar. Auch ohne Kenntnis der Identität der Anmelder liegt die Vermutung nahe, dass sie auf unterschiedliche Märkte abzielen.

Es ist vorstellbar, dass mit der hier vorgestellten Visualisierung des Anmeldeverhaltens auch drei Anmelder miteinander verglichen werden können. Auch der Vergleich des Anmeldeverhaltens eines Anmelders mit dem aller anderen ist denkbar. Das zu untersuchende Patent-Portfolio sollte allerdings umfangreich sein.

Abbildungen einer Patent-Heatmap zu Drohnen-Patenten, in die alle Daten der ab 1996 angemeldeten Drohnen-Erfindungen geflossen sind, die mit der Abfrage:

cpc = B64C2201

gefunden worden sind, sind auf dieser Seite zu finden. Dort werden auch verschiedene Farbcodierungen vorgestellt, um die Daten zu visualisieren.

Angaben zum Inhalt der Grafik

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